DEFINITIONEN

 

In der Folge möchten wir ganz kurz einige der gebräuchlichsten Rechtsbegriffe, die auch auf diesem Portal immer wieder auftauchen, erläutern:

Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB)

Unternehmer
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 BGB).

Widerrufsrecht
Wenn ein
Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag schließt, ohne dass sich beide persönlich treffen (so genanntes Fernabsatzgeschäft, siehe näheres dort), so kann der Verbraucher seine Willenserklärung, die er im Rahmen des Vertrages abgegeben hat ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen in Textform (E-Mail oder formloses Schreiben genügt) gegenüber dem Unternehmer zurücknehmen. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Vertrag gilt damit als aufgelöst, die bereits gewährten Leistungen (in der Regel Lieferung der Ware und Bezahlung des Kaufpreises) sind jeweils zurückzugewähren. Wird der Verbraucher nicht vor, sondern erst nach Vertragsschluss in ausreichender Form darüber informiert, so beträgt die Frist 1 Monat. Erfolgt gar keine oder eine unzureichende Belehrung, so beginnt die Frist erst gar nicht zu laufen. Der Verbraucher kann damit auch noch lange nach Vertragsschluss den Widerruf wirksam erklären. In bestimmten Fällen kann der Unternehmer dem Verbraucher statt des Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht gewähren.

Rückgaberecht
Statt des Widerrufes kann dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Auch die Belehrung hierüber hat vor Abschluss des Vertrages zu erfolgen. Voraussetzung dafür, dass der Unternehmer statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen kann ist, dass der Vertrag aufgrund eines Verkaufsprospektes (auch auf Diskette oder über Internetkatalog) geschlossen wurde und hierin eine deutlich gestaltete Belehrung für den Verbraucher in Textform enthalten ist. Außerdem erforderlich ist die Möglichkeit der eingehenden Kenntnisnahme. Ist das Rückgaberecht wirksam vereinbart, so kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen die gelieferte Sache innerhalb von zwei Wochen zurücksenden. Bei Sachen, die nicht als Postpaket versandt werden können (in der Regel mehr als 20 kg), genügt ein so genanntes Rücknahmeverlangen gegenüber dem Unternehmer, das innerhalb der Frist abzusenden ist. Bzgl. der Fristen gilt im Übrigen das zum Widerrufsrecht gesagte entsprechend. Vorteil des Rückgaberechts für den Unternehmer: Er bekommt die Ware gleich zurück und nicht erst nach Widerrufserklärung.

Verschlüsselung
Es ist möglich und aus Sicherheitsgründen in vielen Fällen ratsam, Inhalte, die im Internet kursieren (z.B. personenbezogene Daten oder aber E-Mails) zu verschlüsseln. Es gibt verschiedene Verschlüsselungsmöglichkeiten und Standards. Nicht zu verwechseln ist die Verschlüsselung mit der so genannten digitalen Signatur. Hirzu hat der deutsche Gesetzgeber im Signaturgesetz (SignG) festgelegt, welche Anforderungen an eine zweifelsfreie Identifizierung des Absender digitaler Nachrichten und/oder Erklärungen zu stellen sind.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) versteht man zwar im täglichen Sprachgebrauch nur das "Kleingedruckte" auf der Rückseite eines Angebotes oder Vertrages. Nach dem Gesetz sind AGB aber sämtliche von einer Vertragspartei ("Verwender" genannt) vorformulierten und mehrfach verwendeten Regelungen. Es genügt für die Einordnung als AGB bereits, dass die Regelungen für eine mehrfach Verwendung vorgesehen sind, so dass bereits bei der ersten Verwendung AGB vorliegen können.

Fernabsatzgeschäft

Fernabsatzverträge sind alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind nicht nur das Internet oder E-Mail sondern auch Bestellungen per Telefon (z.B. aus einem Katalog heraus) oder per Brief.


Domain-Grabbing
Domain-Grabbing bezeichnet die sittenwidrige Blockade von Internet-Domains zu Lasten eines Markeninhabers bzw. Titelinhabers.


Dispute-Antrag

Der Dispute-Antrag gilt für ein Jahr (Verlängerung möglich) und besagt, dass der Antragsteller auf eine bestimmte Domain (Internet-Adresse) einen Anspruch geltend macht. Der Antragsteller muss mit der Einreichung des Antrags bei der DENIC erklären, dass er den - vermeintlichen - Anspruch auf die Adresse auch außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend machen wird.

Framing
Eine Internetseite kann - je nach Programmierung - verschiedene "Frames" (= Rahmen) aufweisen. Das merkt man daran, dass z.B. innerhalb eines bestimmten Fensters auf der Seite selbst gescrollt werden kann. Es ist möglich in diesen Rahmen auch fremde Inhalte darzustellen, also z.B. von anderen Anbietern Informationen in die eigene Seite einzubetten. Dies stellt im Regelfall eine Urheberrechtsverletzung des anderen Anbieters dar (wenn dieser nicht zugestimmt hat) oder aber es kann den Nutzer irreführen, da er davon ausgeht, es handele sich um eigenen Inhalt des jeweiligen Anbieters. Daher ist dieses "Framing" rechtlich bedenklich und sollte nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung in Betracht gezogen werden.

Hyperlink
Unter einem Hyperlink oder auch Link genannt, versteht man einen Textabschnitt, oder ein Bild, das mit einem anderen Inhalt des WWW verknüpft ist. Per Mausklick kann auf diesen Inhalt zugegriffen werden. Auf einer Homepage existieren zwei Kategorien von Links. Zum Einen die internen Links (diese verweisen auf Inhalte innerhalb des Internetauftritts) und zum Anderen die externen Links (diese verweisen auf Inhalte außerhalb der Internetpräsenz).

© RA Timo Schutt 2008
 

 
09.04.2010: Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung.

09.04.2010: BGH: Widerrufsbelehrung und Ausnahmetatbestände.

19.03.2010: Neue OLG-Entscheidungen zur „40-EURO-Klausel“ in Widerrufsbelehrungen.